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Behandlung und Behandlungsziele

hand.jpgDie ergotherapeutische Behandlung

  • erfolgt auf ärztliche Verordnung (Rezept)
  • ist Kassenleistung aller gesetzlichen Krankenkassen
  • erfolgt bei medizinischer Notwendigkeit auch als Hausbesuch


Oberstes Behandlungsziel ist stets die größtmögliche Selbständigkeit im täglichen Leben.



Konkrete Ziele können unter anderem sein:

  • bohnen.jpgAlltagsbewältigung, wie z.B. einhändiges An- und Auskleiden
  • (Wieder-) erlernen von Bewegungen und Handlungsabläufen
  • selbständige Haushaltsführung
  • Vermeidung von Pflegebedürftigkeit
  • Schmerzlinderung
  • Erhalt / Finden von Lebensqualität
  • Harmonisierung des zwischenmenschlichen Zusammenlebens in Familie, Kindergarten, Schule
  • Erhöhung der Konzentrationsfähigkeit, z.B. in der Schule
  • Anleitung der Eltern und Elternberatung
  • Stärkung des Selbstwertgefühls
  • Förderung der körperlichen, seelischen, geistigen Entwicklung
  • Verbesserung des Schriftbildes
  • Umgang mit Frust oder Aggressionen
  • Förderung von Körperkoordination und Gleichgewicht
  • u.v.m.