Behandlung und Behandlungsziele
Die ergotherapeutische Behandlung
- erfolgt auf ärztliche Verordnung (Rezept)
- ist Kassenleistung aller gesetzlichen Krankenkassen
- erfolgt bei medizinischer Notwendigkeit auch als Hausbesuch
Oberstes Behandlungsziel ist stets die größtmögliche Selbständigkeit im täglichen Leben.
Konkrete Ziele können unter anderem sein:
Alltagsbewältigung, wie z.B. einhändiges An- und Auskleiden
- (Wieder-) erlernen von Bewegungen und Handlungsabläufen
- selbständige Haushaltsführung
- Vermeidung von Pflegebedürftigkeit
- Schmerzlinderung
- Erhalt / Finden von Lebensqualität
- Harmonisierung des zwischenmenschlichen Zusammenlebens in Familie, Kindergarten, Schule
- Erhöhung der Konzentrationsfähigkeit, z.B. in der Schule
- Anleitung der Eltern und Elternberatung
- Stärkung des Selbstwertgefühls
- Förderung der körperlichen, seelischen, geistigen Entwicklung
- Verbesserung des Schriftbildes
- Umgang mit Frust oder Aggressionen
- Förderung von Körperkoordination und Gleichgewicht
- u.v.m.

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